Allgemeine Geschäftsbedingungen pdv-systeme Sachsen GmbH (AGB)
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter folgendem Link.
AGB pdv-systeme
Sachsen GmbH
Bitte beachten Sie die im folgenden aufgeführten BVB Backup, welche für den
Bereich Backup zusätzlich zu den AGB gelten.
Besondere Vertragsbedingungen Backup (BVB Backup)
pdv-systeme Sachsen GmbH
Zur Wetterwarte 4, 01109 Dresden
V. 1.0, Stand: 01.05.2007
1 Gegenstand der Besonderen Geschäftsbedingungen
(1) Diese Besonderen Vertragsbedingungen (VB Backup) regeln mit
vorformulierten Vertragsbedingungen die Liefer- und
Leistungsbedingungen der PDV gegenüber den Kunden der PDV für die
Dienstleistungen des Online-Backup und damit verbundener Serviceleistungen,
soweit diese BVB Backup im Rahmen des konkreten Vertragsabschlusses in den
Vertrag einbezogen worden sind.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst wenn PDV davon Kenntnis hat,
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird seitens PDV
ausdrücklich zugestimmt.
(3) Sollen die durch einen Kunden ausgeschriebenen Lieferungen und
Leistungen der Beschaffung von informationstechnischen
Leistungen durch die öffentlichen Hand dienen und stellt der Kunde für diese
Lieferungen und Leistungen Einkaufsbedingungen in Gestalt der durch die
Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für
Informationstechnik in der Bundesverwaltung empfohlenen „Ergänzenden
Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen– EVB-IT“, so
gelten diese Besonderen Vertragsbedingungen
der PDV nicht.
(4) Ist der Kunde Verbraucher, so gelten diese Besonderen
Vertragsbedingungen der PDV nicht.
2 Art und Umfang von Lieferungen und Leistungen, Leistungsschein
Die Lieferungen und Leistungen der PDV gegenüber dem Kunden werden nach Art
und Umfang durch den Vertrag, insbesondere durch die Angebotstexte und
Leistungsbeschreibungen der PDV bestimmt (Vertragsunterlagen). Bei
Widersprüchen in den Vertragsunterlagen gelten vorrangig der Vertrag bzw.
Angebotserklärung und Annahmeerklärung, dann eine etwaige gesonderte
Leistungsbeschreibung, sodann diese Besonderen Vertragsbedingungen der PDV
und ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PDV.
3 Leistungsinhalt
Soweit nicht anders vereinbart, erbringt PDV Lieferungen und Leistungen mit
nachfolgenden Inhalten:
(1) Online-Backup:
Während der Dauer des Vertrags übernimmt PDV den Aufbau und die
Gewährleistung der Funktionsbereitschaft einer auf dem Stand der EDV-Technik
befindlichen Infrastruktur für eine externe Sicherung (Backup) von Daten des
Kunden in Form von Kopien des Original-Datenbestandes für eine gewisse Zeit
und hält die für den Kunden notwendige, onlinegestützte technische
Infrastruktur (Speicherkapazität, Internetanbindung, Schutzsysteme und
Software im Datenzentrum) vor. Dazu gehören auch die personellen und
organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes. Die
archivierende dauerhafte und gesetzeskonforme Sicherung seiner Daten –
insbesondere der Steuerdaten nach den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur
Prüfung digitaler Unterlagen („GDPdU“)“ bleibt alleinige Verantwortung des
Kunden, soweit im Vertrag nicht auch eine Archivierung vereinbart ist.
1.1. Es ist alleinige Initiative des Kunden und der von ihm autorisierten
Benutzer (administrativer und technischer Ansprechpartner) zu entscheiden,
wann er welche Daten von seinen betrieblichen Systemen (Arbeitsplatz-PC,
Notebook, Server) als Kopien seines Original-Datenbestandes zur Durchführung
eines Online-Backup über die von PDV zur Verfügung gestellte Client-Software
(Backup-Client) in das Datenzentrum versendet (Backup) und wann er Daten von
dort abruft (Restore).
1.2. Es ist Sache des Kunden, für die Dauer des Vertrags auf seine Kosten
einen funktionstauglichen Internet-Zugang vorzuhalten, welcher die für die
zu transportierende Datenmenge notwendige Übertragungsgeschwindigkeit für
das Backup zum Datenzentrum und für das Restore vom Datenzentrum
gewährleistet. Das Funktionieren des Zugriffs auf die Internetverbindung und
die Sicherheit der Internetverbindung schuldet PDV nicht.
1.3. Zu keinem Zeitpunkt erhält PDV den Lesezugriff auf die alleine durch
den Kunden verschlüsselten Daten. In den Log-Dateien auf den Servern des
Datenzentrums kann PDV durch den autorisierten Administrator das Backup des
Kunden nachvollziehen, keinesfalls aber den Inhalt der Daten zur Kenntnis
nehmen.
1.4. Die Versendung der Daten auf Initiative des Kunden erfolgt ausnahmslos
auf zwei räumlich/geografisch voneinander entfernten und insoweit
selbständigen Datenzentren der PDV in Dresden und Leipzig. In diesen
Datenzentren veranlasst PDV die redundante Speicherung der Daten, so dass
der Ausfall eines Datenzentrums die Verfügbarkeit der gespeicherten Daten
gleichwohl über das andere Datenzentrum gewährleistet. Unter keinen
Umständen werden die Daten in einem Datenzentrum außerhalb Deutschlands
gespeichert.
1.5. Auf dem Backup-Client erfolgt die Verschlüsselung der zu sichernden
Daten vor dem Beginn jeder Übertragung und Speicherung mit dem
Verschlüsselungsalgorithmus AES 128bit. Beim Abrufen (Restore) werden die
Daten verschlüsselt zurück zum Backup-Client übertragen, dort entschlüsselt
und dekomprimiert. Ausschließlich der Kunde kann den Klartext der Daten
einsehen. PDV verfügt über keine Schlüssel zur Entschlüsselung der Daten.
1.6. Der elektronische Schlüssel des Kunden für die Nutzung seiner
Firmendaten im Rahmen des Online-Backup (Encryption-Key) wird bei der
Registrierung der Client-Software (Agent) im Datenzentrum automatisch
generiert und auf dem Backup-Client gespeichert.
1.7. Die Client-Software verhindert ein zusätzliches lokales Backup auf den
Systemen des Kunden nicht.
1.8. PDV leistet nicht das zeitlos archivierende Backup. Die Speicherung des
für die Sicherung ausgewählten Datenbestandes erfolgt während der gesamten
Vertragslaufzeit. Hat der Kunde Dateien von seinem PC bzw. Server gelöscht,
werden sie für weitere 90 Tage im Datenzentrum gespeichert. Hat der Kunde
selbst Daten aus dem Backup-Set für die weitere Speicherung ausgeschlossen,
werden diese für weitere 30 Tage im Datenzentrum gespeichert. Binnen dieser
Fristen sind die Daten durch den Kunden wiederherstellbar. Mit Ablauf dieser
Zeiten werden die Daten des Kunden restlos von den Speicherplätzen des
Datenzentrums gelöscht. Es werden maximal 10 Versionen einer Datei
gespeichert. Alte Versionen ein und der selben Datei können von den
Speicherplätzen des Datenzentrums gelöscht werden, wenn sie älter als 45
Tage sind, Nach Vertragsbeendigung erfolgt die Löschung mit dem Ablauf von
14 Tagen. Die Löschung erfolgt, ohne dass der Kunde gesondert benachrichtigt
wird. Die Agent-History (Einträge über vergangene Aktivitäten des Agents)
werden für 180 Tage gespeichert.
(2) Allgemeine Serviceleistungen:
2.1. PDV verpflichtet sich, eine Anwenderunterstützung (Hotline) in der
betriebsgewöhnlichen Nutzungszeit des
Kunden zu unterhalten und mit geeignetem Personal so zu besetzen, dass etwa
anstehende Fragen der Bedienung,
Störungen bei der Bedienung, kleinere Mängel und ähnliches kurzfristig
bereits telefonisch geklärt und zumindest umgangen
werden können. Die Erreichbarkeit der Hotline ist garantiert in der Zeit von
Mo.-Fr. 8-18 Uhr.
2.2. PDV richtet dem Kunden eine Möglichkeit ein, auf die
Datenzentren auch über eine kennwortgeschützte Webconsole
(„MyRoamTM“) mittels eines beliebigen Personalcomputers
Zugriff zu nehmen, soweit der Kunde seine betrieblichen
Systeme nicht beanspruchen kann oder möchte.
2.3 PDV stellt ein Anwender-Forum auf der Webseite
www.OnSafe24.de bereit, das die Anwender von OnSafe24
für den Erfahrungsaustausch nutzen können. Mitarbeiter von
PDV werden dieses Forum regelmäßig besuchen und sich an
der Diskussion beteiligen. Für die Teilnahme am Forum ist
eine Anmeldung erforderlich.
2.4 Für die Meldung von Problemen mit OnSafe24 betreibt
pdv-systeme ein Ticket-System, das der schnellen und nachvollziehbaren
Bearbeitung von Fehlermeldungen dient.
(3) Besondere Serviceleistungen:
3.1. IT-Notfallplanung: PDV entwickelt gemeinsam mit dem
Kunden anhand aktueller Standards bzw. Normen eine
Notfallplanung hinsichtlich der informationstechnischen
Systeme des Kunden. Dabei wird das Risiko unter Einschluss
vorhandener IT-Systeme erfasst, analysiert, deren Beherrschung
untersucht und Strategien zur Risikovermeidung,
Risikoverminderung, Risikoabwälzung und Risikokompensation
entwickelt.
3.2. Offline-Backup: Für die Erstsicherung der Daten des
Kunden, welche nach der ersten Inbetriebnahme der Client-
Software fällig wird, führt PDV die erstmalige Speicherung
der Daten des Kunden über einen mobilen NAS-Server
durch, um die Initialisierungszeit via Internet zu begrenzen.
PDV übernimmt das Initialisierungs-Backup durch einen vor-
Ort-Einsatz.
3.3. VPN-Verschlüsselung des Datentransports: PDV richtet
dem Kunden auf Anforderung eine VPN-Verschlüsselung
seiner Internet-Verbindung ein, so dass auch die Datenübertragung
der dennoch über die Verschlüsselung nicht lesbaren
Daten gegen Abfangen der Datenpakete durch Unbefugte
gesichert ist.
3.4. Im Falle der Nichtverfügbarkeit eigener betrieblicher
Systeme beim Kunden stellt PDV spätestens am nächsten
Arbeitstag nach der Anforderung dem Kunden einen Datenträgersatz
der im Datenzentrum gespeicherten Daten mittels
DVD oder NAS-Server zum Zweck der System-
Wiederherstellung zur Verfügung. Auch auf diesen Datenträgern
liegen die Daten lediglich in verschlüsselter Form vor.
3.5. Sonstige Leistungen: Der Inhalt sonstiger Lieferungen
und Leistungen der PDV ist in den Vertragsunterlagen zu
beschreiben.
4 Kostenloser Test
(1) Der Kunde erhält die Möglichkeit, das Online-Backup für
die Dauer bis zu 4 Wochen kostenlos zu testen. Die Testphase
beginnt nach Unterzeichnung einer Testanforderung am
Tag nach Bereitstellung der Zugangsdaten durch PDV, welche
ausschließlich per E-Mail übermittelt werden.
(2) Beauftragt der Kunde nicht binnen 5 Tagen vor Ablauf
der Testphase das Online-Backup im Normalbetrieb, wird der
Zugang des Kunden mit Ablauf der Testphase gesperrt. Nach
Ablauf einer weiteren Woche werden sämtliche Daten des
Kunden, die er im Rahmen des Testes auf die Server der PDV im Datenzentrum geladen hat, endgültig gelöscht.
Beauftragt der Kunde rechtzeitig vor Ablauf der Testphase
das Online-Backup im Normalbetrieb, bleiben die bereits
gespeicherten Daten erhalten.
5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt PDV bei der Erfüllung ihrer vertraglich
jeweils geschuldeten Leistungen, soweit die Lieferungen
und Leistungen der PDV durch Systemvoraussetzungen
oder Anwendungsvoraussetzungen beim Kunden bedingt
sind. Zu Mitwirkungshandlungen gehören insbesondere
das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen,
Datenmaterial sowie Hard- und Software.
(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, welcher
autorisiert ist, in Angelegenheiten des Vertrags mit Wirkung
für oder gegen den Kunden Entscheidungen zu treffen.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass seine Unternehmensregeln
das Auslagern der Unternehmensdaten nicht verbieten.
6 Softwarenutzung
(1) PDV stellt dem Kunden die Client-Software via Download
von einer Website zur Verfügung, infolgedessen der Kunde
die Client-Software auf eigene betriebliche Systeme für die
Dauer des Vertrags installieren und verwenden kann. Zur
Einrichtung seines Zugangs (Account) erhält er eine Setup-
Datei, in welcher seine Kundennummer enthalten ist. Bei der
Installation erzeugt die Software den ersten Schlüssel (Encryption-
Key). Eine dauerhafte Verschaffung der Verfügungsbefugnis
über die Software erfolgt dabei nicht. Die Software
wird nicht verkauft, sondern die Nutzung für die Dauer des
Vertrags lizenziert. Die Lizenzierung der Software „IRON
MOUNTAIN CONNECTED BACKUP/PC“ bzw. IRON MOUNTAIN
CONNECTED BACKUP/SV“ erfolgt aufgrund der zusätzlichen
Lizenzbedingungen von Iron Mountain Information
Management Inc., USA , welche dem Kunden im Rahmen
der Nutzung der Client-Software bekannt gegeben werden.
PDV hat auf diese Lizenzbestimmungen keinen Einfluss.
(2) Die Softwarenutzung wird durch PDV nur nach Maßgabe
der weiteren Lizenzbedingungen von IRON MOUNTAIN
eingeräumt.
(3) Für die Dauer des Vertrags stellt PDV die jeweils neueste
Updates, Upgrades oder Versionen zur Nutzung bereit,
sobald diese Software verfügbar ist. Ändern sich die Anwendungsbedingungen
oder die für den Kunden maßgeblichen
Bedingungen, insbesondere gesetzlicher Art, so wird PDV
innerhalb angemessener Frist die erforderlichen Änderungen
an der Software vornehmen und diese aktualisieren.
(4) Mit Beendigung des Vertrags wird der Zugang des Kunden
zur Software gesperrt. Der Kunde ist verpflichtet, die auf
seinen betrieblichen Systemen gespeicherte Software zu
löschen und PDV auf Verlangen die erfolgte Löschung an
Eides Statt zu versichern.
7 Aktualisierung
PDV wird die gesamte DV-Infrastruktur für das Online-
Backup aktuell halten, notwendige Änderungen der eingesetzten
Datenverarbeitungs- und Telekommunikationseinrichtungen
rechtzeitig vornehmen, und möglichst in Vorsorge
für einen stabilen Zustand des Systems und seiner Komponenten
sorgen. Umstellungen bzw. Weiterentwicklungen, die
auf technischen Fortschritten bzw. Änderungen beruhen,
sind von PDV rechtzeitig durchzuführen.
8 Einsatz von Mitarbeitern und Dritten
(1) PDV setzt sorgfältig geschultes Fachpersonal zur Bedienung
Pflege und Wartung der Infrastruktur ein. PDV verpflichtet
seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf das
Datengeheimnis gemäß Bundesdatenschutzgesetz.
(2) PDV ist nicht berechtigt, die Verpflichtungen aus diesem
Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte durchführen zu
lassen. PDV ist die Einschaltung von Dritt-Personal nur
gestattet, um das technische Funktionieren der Datensicherung
durch den Carrier oder das Wartungspersonal der
Anlagentechnik im Datenzentrum zu gewährleisten. Dies
entbindet PDV nicht, für die notwendigen Schutzvorkehrungen
und Sicherheitsnahmen zu sorgen. PDV sorgt dafür,
dass dritte Personen rechtzeitig auf das Datengeheimnis
verpflichtet werden.
9 Datensicherung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Daten, auf welche PDV im
Rahmen der Vertragserfüllung Zugriff hat, regelmäßig zu
sichern, soweit die Sicherungspflicht nach dem Vertrag nicht
ausschließlich durch PDV übernommen wird oder nach der
Art des Vertrages zu übernehmen ist.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten, die er im
Rahmen des Vertragsverhältnisses durch PDV übermittelt
erhält (Benutzernamen, Kennwörter, Einwahldaten), gegenüber
unbefugten Dritten geheim zu halten. Zugangsdaten
sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten
durch unbefugte Dritte ohne rechtswidrige Überwindung von
Schutzmechanismen ausgeschlossen ist. Nutzen Dritte mit
Wissen des Kunden Zugangsdaten, so sind diese Dritten
nicht als „Unbefugte“ anzusehen.
10 Maßnahmen zum Datenschutz
(1) PDV verpflichtet sich, die erforderlichen technischen und
organisatorischen Maßnahmen im Sinne des BDSG zur Sicherstellung
des Datenschutzes zu ergreifen, gleich ob es
sich bei den Daten des Kunden um personenbezogene Daten
handelt oder nicht, diese aufrechtzuerhalten sowie dem
Kunden gegenüber auf Anfordern nachzuweisen.
(2) PDV wird neben der Datensicherung – § 9 BDSG und
Anlage hierzu – IT-Sicherheitskriterien iS von Wahrung des
Datenschutzes durch entsprechende Vorkehrungen sicherstellen,
dass nicht Dritte die Daten des Kunden unberechtigerweise
zur Kenntnis nehmen oder kopieren oder entwenden.
11 Störungsmitteilungen des Kunden,
Störungshotline, Störungsbeseitigung
(1) Sollte es bei der Nutzung von Internet-Diensten der PDV
zu Störungen kommen, verpflichtet sich der Kunde, dies der
PDV unverzüglich mitzuteilen, und zumutbare Maßnahmen
zu ergreifen, um diese Störungen für PDV zu dokumentieren.
(2) Zum Zwecke der Empfangnahme von Störungsmeldungen
unterhält PDV eine telefonische Hotline in der Zeit von
Montags bis Freitags, von jeweils 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(Servicezeit). Außerhalb der Servicezeiten unterhält PDV eine
Notrufnummer.
12 Verfügbarkeit
PDV verpflichtet sich, die Möglichkeit des Datenversendens
und Datenabholens mit einer Verfügbarkeit des Datenzentrums
täglich im 24 Stunden-Betrieb mit einer Rate von
99,5% (bezogen auf ein Kalenderjahr) sicherzustellen.
13 Versicherung
PDV unterhält eine geeignete Versicherung ihrer Haftungsrisiken.
14 Verfügungsberechtigung, Herausgabe von Daten
(1) Der Kunde bleibt trotz Versand seiner Daten durch ihn
oder berechtigte Dritte an das Datenzentrum von PDV
Alleinverfügungsberechtigter
seiner Daten (eingegebene Daten,
verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten). Ob
und inwieweit Dritte Daten eingeben oder auf solche zugreifen,
bleibt allein in der Disposition des Kunden. Der Kunde
wird für eine entsprechende Berechtigungsorganisation, bei
der Vergabe von Passwörtern und ähnlichem sorgen. Die
Herrschaft auch über diese Informationen und Daten über
Zugang bzw. Verhinderung des Zugangs Unberechtigter
stehen jederzeit dem Kunden zu. Im Innenverhältnis der
Vertragspartner stehen sämtliche, auch historische, aggregierte
und archivierte Daten allein dem Kunden zu.
(2) Der Kunde ist berechtigt ist, jederzeit die Herausgabe
einzelner oder sämtlicher Daten von PDV zu verlangen.
(3) PDV ist lediglich berechtigt, statt der Übermittlung der
Daten über Internet-Verbindungen oder Standleitungen, die
Daten auf geeignete Datenträger zu übertragen, sofern dies
verschlüsselt geschieht, und die Daten in dieser elektronischen
Form verschlüsselt an den Kunden unverzüglich herauszugeben.
(4) In keinem Fall steht PDV ein Zurückbehaltungsrecht an
Daten des Kunden zu.
(5) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses gleich aus
welchem Grund ist die PDV nicht weiter berechtigt, die Daten
zu nutzen. PDV wird sie unaufgefordert in einem üblichen,
für die Übernahme durch den Kunden oder einen Dritten in
ein anderes System und für die direkte Überspielung geeigneten
Format herausgeben. PDV wird die Löschung anschließend
unverzüglich vornehmen, soweit nicht Datensicherungs- und sonstige Befundsicherungs-Interessen des Kunden
entgegenstehen.
15 Vergütung
(1) Für die Leistungen der PDV bezahlt der Kunde ein einmaliges
Bereitstellungsentgelt („Anschaltgebühr“) und für die
Nutzung der Client-Software und den Zugriff auf die Leistungen
des Datenzentrums ein vom jeweiligen Datenvolumen
gemäß vereinbartem Sicherungsplan abhängendes gestaffeltes
Entgelt (monatliche Gebühr). Damit sind alle Leistungen
von PDV, die in der Leistungsbeschreibung aufgelistet sind,
einschließlich der allgemeinen Serviceleistungen abgegolten,
soweit nicht besondere Serviceleistungen gesondert zu
vergüten sind.
(2) Hat der Kunde eine Testphase vereinbart, nutzt der
Kunde die Leistungen während dieser Phase – mit Ausnahme
besonderer Serviceleistungen – vergütungsfrei.
(3) Die Vergütung ist im Voraus zur Zahlung fällig, nach
Wunsch des Kunden für ein Quartal oder für ein Jahr.
(4) Für den Fall, dass eine PDV erteilte Einzugsermächtigung
mangels Deckung zur Rücklastschrift führt, ist PDV berechtigt,
den Zugang des Kunden zu sperren.
16 Laufzeit und Kündigung des Vertrags
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und
kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das
Monatsende - für die Kündigung durch den Kunden erstmals
nach Ablauf eines Jahres -, ordentlich gekündigt werden. Das
Recht beider Parteien, den Vertrag außerordentlich zu kündigen,
bleibt unberührt.
(2) Spätestens zwei Wochen nach Vertragsbeendigung ist PDV berechtigt und verpflichtet, sämtliche Daten des Kunden,
die er auf den Speicherplätzen des Datenzentrums
gespeichert hat, rückstandsfrei und unwiederbringlich zu
löschen; auf Wunsch des Kunden wird PDV diese Löschung
eidesstattlich versichern. Es ist Sache des Kunden, rechtzeitig
vor Ablauf der Vertragszeit sämtliche gespeicherte Daten
aus dem Datenzentrum abzuholen.
17 Nichteinbeziehung, Unwirksamkeit
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Vertragsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
(2) Die Rechtsfolgen im Falle der Nichteinbeziehung oder der
(Teil-)Unwirksamkeit richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Halten
diese gesetzlichen Vorschriften keine Regelungen bereit, so soll eine ganz
oder teilweise unwirksame Regelung durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.